Lehren des Brexit für eine Reform von Art. 50 EUV

Jaeger, Thomas, 2018
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Medienart Buch
Verfasser Jaeger, Thomas Wikipedia
Systematik Internet - Internet
Verlag ÖGfE
Ort Wien
Jahr 2018
Umfang 7 S.
Altersbeschränkung keine
Reihe ÖGfE Policy Brief
Reihenvermerk 17
Sprache deutsch
Verfasserangabe Thomas Jaeger
Annotation Der Anlassfall des Brexit zeigt Unzulänglichkeiten der Austrittsklausel des Art. 50 EUV auf, die es zu beseitigen gilt. Dabei geht es nur zum geringeren Teil um eine Präzisierung juristischer Details: Der Brexit ist ein Lehrbeispiel für den Missbrauch direkter Demokratie und europapolitischer Fragen im sogenannten postfaktischen, also von Fakten losgelösten bzw. von "fake news" und "fake promises" dominierten, zivilgesellschaftlichen Diskurs. Das europäische Recht kann und soll klare Antworten geben, um europapolitische Debatten, z.B. Austrittsdebatten, in den Mitgliedstaaten möglichst sachlich zu halten.

Handlungsempfehlungen:
1.Art. 50 EUV sollte reformiert werden, um Unklarheiten betreffend die Austrittsvoraussetzungen und das Austrittsverfahren zu beseitigen. Diese Reform sollte einerseits die gelebte Praxis der Austrittsverhandlungen abbilden sowie andererseits bzw. darüber hinaus auch eigene unionsrechtliche Mindestanforderungen für die Gültigkeit einer Austrittsentscheidung formulieren.
2.Ein neuer Art. 50a EUV sollte die Grundzüge der einem austretenden Staat nach Austritt offenstehenden Optionen vorgeben, beispielsweise entlang der jetzt im Zuge des Brexit formulierten "roten Linien".
3.Bei der Bewältigung der Polykrise der EU führt kein Weg an einer Stärkung der europapolitischen Beteiligung der Zivilgesellschaft vorbei. Die diesbezüglich von den Mitgliedstaaten und Institutionen erarbeiteten Vorschläge zu einer tiefgreifenden Reform der Institutionen und Verfahren müssen ernst genommen werden.
Exemplare
Ex.nr. Standort
46289 Internet
Anhang URL: https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/08/OEGfE_Policy_Brief-2018.17.pdf

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