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Nicht-Abschiebbarkeit: Soziale Rechte im Deportation Gap
Rosenberger, Sieglinde, 2018Verfügbar | Ja (1) |
Exemplare gesamt | 1 |
Exemplare verliehen | 0 |
Reservierungen | 0Reservieren |
Medienart | Buch | ||||
Verfasser | Rosenberger, Sieglinde | ||||
Verfasser | Atac, Ilker | ||||
Verfasser | Schütze, Theresa | ||||
Systematik | Internet - Internet | ||||
Verlag | ÖGfE | ||||
Ort | Wien | ||||
Jahr | 2018 | ||||
Umfang | 8 S. | ||||
Altersbeschränkung | keine | ||||
Reihe | ÖGfE Policy Brief | ||||
Reihenvermerk | 10 | ||||
Sprache | deutsch | ||||
Verfasserangabe | Sieglinde Rosenberger ; Ilker Atac ; Theresa Schütze | ||||
Annotation | die Abschiebung von irregulären MigrantInnen und abgewiesenen AsylwerberInnen hat in vielen europäischen Ländern eine hohe Priorität. Dem steht in vielen Fällen eine faktische Nicht-Abschiebbarkeit von sogenannten Ausreisepflichtigen gegenüber. Es ist ein Set rechtlicher, humanitärer und praktischer Gründe, die Außerlandesbringungen oft undurchführbar machen. Das Forschungsprojekt "Inside the Deportation Gap" beschäftigt sich mit der politischen Ausgestaltung des Zugangs zu sozialen Leistungen von nichtabschiebbaren Drittstaatsangehörigen. Erste Ergebnisse werden im aktuellen ÖGfE Policy Brief präsentiert. Die EU-Kommission schätzt, dass im Jahre 2018 mehr als 1 Million nicht-abschiebbarer MigrantInnen im EU-Territorium leben - prekär hinsichtlich Status und sozialer Mindestversorgung. In Österreich können nicht-abschiebbare Menschen dann Grundversorgung der Bundesländer erhalten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Hilfsbedürftigkeit, Schutzbedürftigkeit und aktive Mitwirkung bei der eigenen Abschiebung. Die sozialstaatlichen Leistungen umfassen Unterbringung, medizinische Versorgung, sowie Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren. Diese im europäischen Vergleich eher umfassenden Leistungen wurden mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 eingeschränkt, um die Rückführbarkeit zu erhöhen. Eine Regularisierung des Aufenthaltsstatus ist hingegen nicht diskutiert oder vorgesehen. Handlungsempfehlungen: 1.Um Obdachlosigkeit, Verarmung und Straffälligkeit zu vermeiden, sollte der Zugang zu sozialer Basisversorgung wie Unterkunft, medizinischer Versorgung und Bildung für nicht-abschiebbare MigrantInnen flächendeckend gewährleistet sein. 2.Duldungskarten und Regularisierung des Aufenthalts sind Instrumente, um der wachsenden Illegalisierung von Menschen entgegen zu wirken. 3.EU-weit einheitliche aufenthalts- und sozialrechtliche Regelungen könnten ein politisches Problembewusstsein der faktischen Nicht-Abschiebbarkeit schaffen und soziale Grundleistungen solidarisch finanzieren. |
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Exemplare |
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Anhang | URL: https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2018/06/OEGfE_Policy_Brief-2018.10.pdf |
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